Ersatzneubau Eisenbahnüberquerung Tegernsee-Bahn

Umweltplanung und -beratung

Auftraggeber: TEGERNSEE-BAHN Betriebsgesellschaft mbH
Ort: Gmund am Tegernsee
Leistungszeitraum: 09.2025 – 10.2025

Beim Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau einer bestehenden Eisenbahnbrücke, die eine Schlüsselrolle innerhalb der regionalen und überregionalen Verkehrsinfrastruktur einnimmt. Die Brücke stellt eine unverzichtbare Verbindung im Schienennetz dar und ist sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr von hoher strategischer Bedeutung. Ziel des Neubaus ist die Sicherung der langfristigen Betriebssicherheit, die Anpassung an aktuelle technische Standards und die Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsachse. Aufgrund der Lage in einem landschaftlich sensiblen Umfeld, das von ökologisch wertvollen Biotopen und geschützten Arten geprägt ist, ist eine frühzeitige und fundierte umweltfachliche Begleitung unverzichtbar.

Die Lurberg GmbH übernimmt diese Verantwortung und stellt sicher, dass Umweltbelange von Beginn an in die Planung integriert werden. Durch die Analyse potenzieller Eingriffe, die Bewertung ökologischer Auswirkungen und die Entwicklung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird eine nachhaltige und rechtssichere Umsetzung des Infrastrukturprojekts gewährleistet.


Leistungen

  • Durchführung einer UVP-Vorprüfung (Screening) gemäß UVPG

  • Erfassung und Analyse der wesentlichen Projektdaten und Standortparameter (Fernerkundung, Ortsbesichtigung, Drohnen-Befliegung)

  • Bewertung potenzieller Umweltauswirkungen auf Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft)

  • Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG

  • Durchführung einer faunistischen Potenzialanalyse und Wirkungsabschätzung

  • Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen

  • Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) mit Eingriffs- und Kompensationsbewertung

  • Kartierung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen

  • FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG zur Einschätzung möglicher Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten
  • Einsatz moderner GIS-gestützter Analysen und enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden